EUR-Lex - 32006R0967 - EN - EUR-Lex

(1) Die Industrierohstoffe sind Gegenstand eines zwischen einem Hersteller und einem Verarbeiter geschlossenen Liefervertrags gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006, der garantiert, dass die Rohstoffe in der Gemeinschaft für die Herstellung der im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Erzeugnisse verwendet werden.

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