EUR-Lex - C:2006:325:FULL - EN - EUR-Lex

Auch wenn die Subsidiarität als Grundsatz in den theoretischen Konzepten und in der Praxis der EU fest verankert ist, muss immer berücksichtigt werden, dass die Handhabung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der entsprechenden Verpflichtungen in den Mitgliedstaaten häufig Auswirkungen auf andere Länder und Gesellschaften in der EU haben.

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