Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern

2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens 2.1 Zahlungsverkehr und Finanzierung (E.1, E.2, E.5, E.6) Der Bewerber muss insbesondere - die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Ver-wendung von Schecks, Wechseln, Eigenwechseln, Kreditkar-ten und anderen Zahlungsmitteln und -verfahren kennen,

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